Kleyer Sonnenkinder e. V.

Tageseinrichtung für Kinder
Am Zitter 16
44149 Dortmund

Tel.: 0231 65 67 58
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Vorstandsarbeit bei den Kleyer Sonnenkindern

Gemäß der Satzung ist der Vorstand neben der Mitgliederversammlung das Organ des Vereins. Er besteht aus fünf Mitgliedern (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, 1. Kassenwart, 2. Kassenwart, Schriftführer), die bei der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung von den aktiven Mitgliedern für die Dauer von einem Jahr gewählt werden. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig, er übernimmt die rechtliche Vertretung und führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er trägt für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben, die Verantwortung.

Das bedeutet, dass die Vorstandsmitglieder in enger Zusammenarbeit mit der Leitung die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit und das Erfüllen gesetzlicher Aufträge unter den Voraussetzungen des Kinderbildungsgesetzes schaffen. Das bedeutet auch, dass Vorstandsmitglieder zivilrechtlich haftbar gemacht werden können, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

Der Verein Kleyer Sonnenkinder e.V. ist organisiert im Paritätischen Wohlfahrtsverband, was eine fachliche Begleitung (z.B. auf den Tagungen des Facharbeitskreises, Informationen zu bestimmten Themen) und die Übernahme der Lohnbuchhaltung beinhaltet. Zwischen dem Vorstand und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband finden regelmäßig und bei Bedarf Kontakte statt.

Der Vorstand hält in der Regel einmal pro Monat eine mehrstündige vorbereitete Sitzung mit der Leitung ab, in der sich die Beteiligten über aktuelle Themen austauschen und Aufgaben koordinieren. Inhaltlich geht es bei der Vorstandsarbeit überwiegend um die beiden Themen Finanzen und Personalangelegenheiten.

Der Vorstand ist verantwortlich für das Budget, was bedeutet, dass er finanzielle Mittel beantragt und gegenüber den Kostenträgern entsprechende Verwendungsnachweise erbringt. Zur Einnahmeseite gehört außerdem die Mitgliederverwaltung und der Bankeinzug von Vereins- und Trägerbeiträgen sowie das Mahnwesen. Bezogen auf die Ausgabenseite sorgt der Vorstand für die Überweisung der Gehälter, das Begleichen von Rechnungen und entscheidet auf den Vorstandssitzungen über anstehende Ausgaben, die zur Sicherstellung des laufenden Kindergartenbetriebes nötig sind. Um eine solide Grundlage für solche Entscheidungen zu haben, wird zu Beginn des Kindergartenjahres ein Budgetplan mit den zu erwartenden Einnahmen- und Ausgaben erstellt. Zum Ende des Kindergartenjahres erfolgt eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben.

Zu den Personalangelegenheiten gehören beispielsweise Einstellungsverfahren, Abschluss von Dienstverträgen, Bezuschussung von Fortbildungskosten, Durchführung von Mitarbeitergesprächen sowie Meldungen gegenüber Versicherungsträgern und dem Dienst des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. 

Darüber hinaus lädt der Vorstand zu den Mitgliederversammlungen ein, bereitet diese vor und führt sie durch. Er sorgt für den Informationsfluss an die Mitglieder, stimmt im Team gleichberechtigt über wichtige Entscheidungen ab und vergibt in Absprache mit der Leitung die zu besetzenden Kindergartenplätze.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Vorstandsarbeit ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und Problemlösungsstrategien erfordert, um den sich ständig ändernden Anforderungen in der pädagogischen Arbeit gerecht zu werden und die fachliche Weiterentwicklung der Einrichtung zu fördern.

 

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